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Praktikum

Praktika können als Teil des Mobilitätsfensters in das Studium Transkulturalität integriert werden. 

Eine Besonderheit des Studiengangs Transkulturalität ist das im Studienverlaufsplan für das 5. Fachsemester vorgesehene Mobilitätsfenster. Hier müssen durch Praktika oder Auslandsstudienleistungen mindestens 5 CP und können höchstens 30 CP erreicht werden. Beide Bereiche können auch kombiniert werden. Je nach Studienplanung können diese Leistungen auch früher oder später als im 5. Fachsemester erbracht werden.


Praktikum:

Sie suchen sich selbstständig eine Praktikumsstelle (idealerweise aus dem kulturellen oder medialen Bereich) und informieren uns im Vorfeld formlos über Ihre Wahl. Die Rahmenbedingungen regelt unsere Praktikumsordnung.

Nach Beendigung des Praktikums schicken Sie die Bescheinigung der Arbeitsstelle und den Praktikumsbericht per E-Mail an . Die erreichten Punkte werden von uns durch E-Mail bestätigt. Diese Mail dient dann als Nachweis bei der Erstellung des Transcript of Records. Manche Praktikumsstellen benötigen eine Bestätigung der Hochschule, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. In diesem Fall bitte das Formular anfordern und zur Bestätigung per E-Mail an schicken.

 

Praktikum im Ausland

Praktikumsordnung des Studiengangs Transkulturalität

 

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