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Auslandsaufenthalt und Praktikum

Eine Besonderheit des Studiengangs Transkulturalität ist das im Studienverlaufsplan für das 5. Fachsemester vorgesehene Mobilitätsfenster. Hier müssen durch Praktika oder Auslandsstudienleistungen mindestens 5 CP und können höchstens 30 CP erreicht werden. Beide Bereiche können auch kombiniert werden. Je nach Studienplanung können diese Leistungen auch früher oder später als im 5. Fachsemester erbracht werden.

Praktikum:
Sie suchen sich selbstständig eine Praktikumsstelle (idealerweise aus dem kulturellen oder medialen Bereich) und informieren uns im Vorfeld formlos über Ihre Wahl. Die Rahmenbedingungen regelt unsere Praktikumsordnung  Nach Beendigung des Praktikums schicken Sie die Bescheinigung der Arbeitsstelle und den Praktikumsbericht per E-Mail an . Die erreichten Punkte werden von uns durch E-Mail bestätigt. Diese Mail dient dann als Nachweis bei der Erstellung des Transcript of Records (Link zum Bereich ToR). Manche Praktikumsstellen benötigen eine Bestätigung der Hochschule, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. In diesem Fall bitte dieses Formular ausfüllen und zur Bestätigung per E-Mail an schicken.

Auslandsleistungen:
Da hier viele unterschiedliche Austauschprogramme und andere Optionen vorhanden sind, empfiehlt es sich, eine Beratung des International Office der HHU in Anspruch zu nehmen. Bei konkreten Plänen, über die Erasmuskooperationen der beteiligten Fächer ins Ausland zu gehen, wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständigen Erasmusbeauftragten. Die Belegungen während des Auslandsaufenthalts können von uns pauschal mit bis zu 30 CP anerkannt werden. Dafür schicken Sie nach Beendigung des Auslandsaufenthalts das Transcript of Records der Gast-Universität (ggf. mit offizieller Übersetzung) per E-Mail an . Die erreichten Punkte werden von uns durch E-Mail bestätigt. Diese Mail dient dann als Nachweis bei der Erstellung des Transcript of Records (Link zum Bereich ToR).

Verantwortlichkeit: