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Anerkennung von Studienleistungen / Transcript of Records

Beteiligungsnachweise - Transcript of Records

Vorlage Transcript of Records Abschluss

Vorlage Transcript of Records Vorläufig

Für den Bachelorstudiengang Transkulturalität wird künftig die Registrierung der Studienleistungen ("Beteiligungsnachweise") vereinfacht und von der BN-Datenbank abgekoppelt.

Ihre Daten werden dafür automatisch auf eine systemisch neue Prüfungsordnung 2023 übertragen, an der Struktur und den Inhalten des Studiums ändert sich jedoch nichts.

Eine Löschung der ursprünglichen Daten findet jedoch nicht statt.

Sollten Sie später noch Zugriff auf Ihre alten BN Daten z.B. für die Erstellung des neuen Transcripts benötigen, wenden Sie sich bitte an die .

In der Konsequenz dieser Umstellung werden zum einen nur noch Modulabschlussprüfungen sowie die Creditpoints für das Mobilitätsfenster im Portal registriert. Zum anderen werden ab sofort die Studienleistungen ("BNs") mit Hilfe eines selbsterstellten Transcript of Records nachgehalten, welches dann zur Erstellung des Abschlusses an das Prüfungsamt weitergeleitet werden kann.

Eine Wahl und Beantragung der Beteiligungsnachweise (BN) ist damit nicht mehr notwendig und möglich. Die elektronisch registrierte Teilnahmebestätigung durch die Dozierenden auf den entsprechenden Portalen dient jedoch weiterhin der Überprüfung der eingetragenen Leistungen.

Das bisher vor allem für die Nachmeldung und Umbuchung von BNs benutzte Anerkennungstool wird künftig nur noch für die Registrierung externer Prüfungsleistungen (Auslandspunkte oder Abschlussprüfungen aus einem vorhergehenden Studium) benötigt.

Die Einteilung der Veranstaltungen in die Module erfolgt also endgültig erst bei der Erstellung des Transcript of Records zum Ende Ihres Studiums vor der Anmeldung Ihrer BA-Arbeit. Es wird aber dringend angeraten, bereits während des laufenden Studiums alle Veranstaltungen selbstständig in das zur Verfügung gestellte ToR-Formular einzutragen (siehe oben) und gegen Ende des Studiums eine entsprechende Beratung in Anspruch zu nehmen.

Um Ihnen die Erstellung des Transcript zu vereinfachen und die Bestätigung durch die Studiengangkoordination sowie die Weiterleitung an das Prüfungsamt zu beschleunigen, wurde eine wöchentliche Sprechstunde der Anerkennungsbeauftragten im Fach eingerichtet. Um Voranmeldung unter wird gebeten.

Bitte melden Sie sich frühzeitig vor Beginn Ihrer Abschlussarbeit bei der zuständigen Mitarbeiterin unter , um das Transcript zu erstellen, die Leistungen prüfen zu lassen und Ihren Abschlussprozess zu erleichtern.

Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Anerkennung von Studienleistungen

Hinweise zu Anforderungen im Wahlpflichtmodul Medien-Kulturwissenschaft

Aufgrund der (rückwirkenden) Änderung des Modulhandbuches gelten für die Anforderungen im Wahlpflichtmodul Medien-Kulturwissenschaft folgende Punkte:

1. Die Studierenden des Jahrgangs WS 2019/2020 und höher belegen die vier Veranstaltungen des Moduls „Einführung in die Medien- und Kulturwissenschaft“ (Teil I und II). Sie legen eine AP ab und erhalten 12 CP.

2. Die Studierenden des Jahrgangs WS 2018/2019, die nach zwei Veranstaltungen im Modul "Einführung in die Medien- und Kulturwissenschaft I" bereits eine AP abgelegt haben, erhalten 6 CP und haben das Modul damit abgeschlossen. Sie müssen nichts nachstudieren.

3. Studierende des Jahrgangs 2018/2019, die zwar das Modul im Studienjahr 2018/2019 belegt haben, aber noch keine AP abgelegt haben, fallen automatisch unter 1), da Modulbuchänderungen rückwirkend wirksam sind.

4. Studierende des Jahrgangs WS 2018/2019, die vier Veranstaltungen im Modul "Einführung in die Medien- und Kulturwissenschaft" (Teil I und II) besucht und eine AP abgelegt haben, erhalten 12 CP.

Verantwortlichkeit: